Mitgliederversammlung

Dienstag
07.07.2020
19:00 ‐ 20:30 Uhr
Grundschule Ruppichteroth Schulstraße 5

Einladung zur Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Ruppichteroth zur Kommunalwahl am 13. September 2020 zur Aufstellung der Reserveliste für den Gemeinderat und Wahl der Kandidat*innen der Wahlkreise in Ruppichteroth.

Ort: Grundschule Ruppichteroth Schulstraße 5

53809 Ruppichteroth

Datum: 07.07.2020 um 19:00 Uhr

 

Liebe Mitglieder und Interessierte in Ruppichteroth,

wir laden euch herzlich ein zu unserer Mitgliederversammlung, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie stattfinden wird, d.h. Mindestabstand einhalten, Hygienevorschriften einhalten. Bitte bringt unbedingt euren Personalausweis mit, damit wir gegebenenfalls eure Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit überprüfen können.

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Formalien

  • Wahl der Versammlungsleitung
  • Wahl des/der Sitzungsprotokollanten*in
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  • Verabschiedung der Tagesordnung2. Wahl der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und Reserveliste Liste
  • Wahl der Versammlungsleitung
  • Wahl des/der Sitzungsprotokollanten*in
  • Wahl einer Schriftführer*in nach Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
  • Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
  • Wahl der Stimmzähler*innen
  • Beschluss über das Wahlverfahren
  • Benennung einer Vertrauensperson und Stellvertreter*in zur Einreichung des Wahlvorschlages
  • Wahl der Kandidat*innen für die Wahlbezirke
  • Wahl der Kandidat*innen für die Reserveliste

3. Abstimmung Finanzordnung

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von

  • Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.
  • Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung hat.
  • Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. (§12 KwG)Besondere Regelung für Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes
  • Für Beamte und Arbeitnehmer*innen im Öffentlichen Dienst gelten besondere Vorschriften.
  • Als Angestellte des Kreises Rhein-Sieg kann man z. B. nicht dem Kreistag angehören.
  • Weiteres dazu in § 13 des Kommunalwahlgesetzes.WahlverfahrenAlle Kandidat*innen haben 5 Minuten Zeit sich vorzustellen. Die Wahl erfolgt geheim auf Stimmzetteln, die von den Stimmzähler*innen ausgezählt werden. Ein*e Kandidat*in ist gewählt, wenn sie/er über 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Erreicht ein*e Kandidat*in im ersten und zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, ist sie/er im dritten Wahlgang gewählt, wenn sie/er mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigen kann.Bitte bringt einen eigenen Stift und Mundschutz mit.
    Wir freuen uns auf eure Teilnahme. Bei Fragen wendet euch gerne an uns.Freundliche Grüße
    Holger Zacharias, Ellen Sieber und Karl Hessing, Vorstand Ortsverband